Vollmacht im Verlassenschaftsverfahren
VOLLMACHTim Verlassenschaftsverfahren
Ich, Maria Huber, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 8010 Graz, bevollmächtige
Thomas Berger, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindengasse 4, 1070 Wien,
mich im Verlassenschaftsverfahren gegenüber dem Gerichtskommissär und dem Bezirksgericht zu vertreten, Akteneinsicht zu nehmen und Schriftstücke entgegenzunehmen.
Sie betrifft das Verlassenschaftsverfahren 1 A 412/26. Zur Abgabe der Erbantrittserklärung berechtigt sie nur bei ausdrücklicher Erteilung; der Gerichtskommissär kann eine beglaubigte Unterschrift verlangen.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Das Verlassenschaftsverfahren führt in Österreich das Bezirksgericht, abgewickelt wird es durch den Gerichtskommissär, also einen Notar. An ihn richten sich Vollmachten und Erklärungen.
Für die Erbantrittserklärung und für Verfügungen über Nachlassvermögen verlangen Notariat und Banken regelmäßig die beglaubigte Unterschrift.