Beschwerde über das Verhalten von Polizeiorganen
Thomas Berger
Lindengasse 4, 1070 Wien
Landespolizeidirektion Beispiel
Amtsweg 1, 1010 Wien
BESCHWERDEAmtshandlung vom 02.11.2026
Vorgang: KD-2026-44817
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich führe Beschwerde über das Verhalten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Der Sachverhalt: Bei der Lenkerkontrolle am 02.11.2026 wurde ich geduzt und beschimpft; die Dienstnummer wurde auf Verlangen nicht genannt.
Zeugen der Amtshandlung kann ich namhaft machen.
Ich ersuche um Prüfung im Rahmen der Dienstaufsicht und um schriftliche Mitteilung des Ergebnisses.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
- Beschwerde bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (Bahn)
- Beschwerde bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (Flug)
- Beschwerde bei der Bank
- Beschwerde bei der Finanzmarktaufsicht
- Beschwerde bei der Hausverwaltung
- Beschwerde bei der Kinder- und Jugendhilfe
Über dieses Dokument
Für das Verhalten von Organen ist die Dienstaufsicht zuständig, bei Misshandlungs- oder Korruptionsvorwürfen das Bundesamt zur Korruptionsprävention. Richtete sich die Amtshandlung gegen Sie mit Zwang, ist zusätzlich die Maßnahmenbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht binnen sechs Wochen zu prüfen; auch die Volksanwaltschaft nimmt solche Fälle an.
Senden Sie das Schreiben nachweisbar und bitten Sie um Bestätigung des Eingangs: ohne Nachweis lässt sich später kaum belegen, dass und wann es ankam.