Vollmacht zur Abholung von Zeugnissen
VOLLMACHTVollmacht zur Abholung von Zeugnissen
Ich, Maria Schneider, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 10827 Berlin, bevollmächtige
Thomas Weber, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindenweg 4, 80331 München,
mein Zeugnis beziehungsweise meine Unterlagen abzuholen und den Empfang zu quittieren.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Schulen und Hochschulen geben Unterlagen nur gegen Vollmacht und Ausweis heraus. Benennen Sie genau, welche Unterlagen gemeint sind.
Viele Stellen verlangen die Vollmacht im Original und den Ausweis der bevollmächtigten Person.