Vollmacht zur Abholung von Rezepten und Medikamenten
VOLLMACHTzur Abholung von Rezepten und Medikamenten
Ich, Maria Schneider, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 10827 Berlin, bevollmächtige
Thomas Weber, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindenweg 4, 80331 München,
in meinem Namen Rezepte einzulösen und Medikamente abzuholen.
Sie gilt gegenüber Stadt-Apotheke, Hauptstraße 3. Für Betäubungsmittel gelten besondere Vorschriften; die Apotheke kann dafür zusätzliche Nachweise verlangen.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Eine Vollmacht wirkt nur so weit, wie ihr Umfang reicht. Je genauer beschrieben ist, was die bevollmächtigte Person darf, desto seltener gibt es an der Theke Rückfragen.
Viele Stellen verlangen die Vollmacht im Original und den Ausweis der bevollmächtigten Person. Die Vollmacht ist jederzeit in Textform widerrufbar.