Vollmacht gegenüber dem Nachlassgericht
VOLLMACHTgegenüber dem Nachlassgericht
Ich, Maria Schneider, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 10827 Berlin, bevollmächtige
Thomas Weber, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindenweg 4, 80331 München,
in meinem Namen Einsicht in die Nachlassakte zu nehmen, Kopien anzufordern und Schriftstücke entgegenzunehmen.
Sie betrifft das Nachlassverfahren VI 412/26. Zur Abgabe von Erklärungen über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft berechtigt sie nicht; dafür ist die öffentlich beglaubigte Form nötig.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Eine Vollmacht wirkt nur so weit, wie ihr Umfang reicht. Je genauer beschrieben ist, was die bevollmächtigte Person darf, desto seltener gibt es an der Theke Rückfragen.
Viele Stellen verlangen die Vollmacht im Original und den Ausweis der bevollmächtigten Person. Die Vollmacht ist jederzeit in Textform widerrufbar.