Vollmacht gegenüber dem Krankenhaus
VOLLMACHTgegenüber dem Krankenhaus
Ich, Maria Schneider, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 10827 Berlin, bevollmächtige
Thomas Weber, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindenweg 4, 80331 München,
Auskünfte über meinen Gesundheitszustand zu erhalten, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und organisatorische Erklärungen abzugeben.
Sie betrifft: Thomas Weber, geboren am 02.11.1985. Die behandelnden Personen entbinde ich insoweit von der Schweigepflicht. Über Behandlungen entscheide ich selbst, solange ich einwilligungsfähig bin.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Eine Vollmacht wirkt nur so weit, wie ihr Umfang reicht. Je genauer beschrieben ist, was die bevollmächtigte Person darf, desto seltener gibt es an der Theke Rückfragen.
Viele Stellen verlangen die Vollmacht im Original und den Ausweis der bevollmächtigten Person. Die Vollmacht ist jederzeit in Textform widerrufbar.