Vollmacht in Nachlassangelegenheiten
VOLLMACHTVollmacht in Nachlassangelegenheiten
Ich, Maria Schneider, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 10827 Berlin, bevollmächtige
Thomas Weber, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindenweg 4, 80331 München,
mich in Nachlassangelegenheiten zu vertreten, Auskünfte einzuholen und Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Für die Ausschlagung einer Erbschaft genügt eine einfache Vollmacht nicht: dort ist öffentliche Beglaubigung erforderlich.
Viele Stellen verlangen die Vollmacht im Original und den Ausweis der bevollmächtigten Person.