Mietvertrag Kleingarten
MIETVERTRAGKleingarten
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Vermieter,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Mieter.
1. Mietsache
Vermietet wird Gartenstraße 7, 10115 Berlin: Parzelle 47, 320 m², mit Laube.
2. Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.2026.
Art der Nutzung: kleingärtnerische Nutzung nach Bundeskleingartengesetz, Laube ohne Wohnnutzung. Die Pacht umfasst das Recht zur Ziehung der Früchte. Für Kleingärten gilt das Bundeskleingartengesetz mit besonderem Kündigungsschutz und begrenzter Pachthöhe.
3. Miete
Die Grundmiete beträgt 28 Euro monatlich, die Nebenkostenvorauszahlung 180 Euro. Zahlung bis zum dritten Werktag des Monats.
4. Kaution
Der Mieter leistet eine Sicherheit von 2550 Euro, zahlbar in bis zu drei Monatsraten.
5. Instandhaltung
Die Instandhaltung obliegt dem Vermieter. Der Mieter behandelt die Mietsache schonend und zeigt Schäden unverzüglich an.
Unterschrift Vermieter
Unterschrift Mieter
- Mietsache
- Mietzeit
- Miete
- Kaution
- Instandhaltung
Über dieses Dokument
Die Pacht unterscheidet sich von der Miete durch das Recht, die Früchte zu ziehen: der Pächter darf die Sache nicht nur nutzen, sondern auch ihren Ertrag behalten.
Für Landpacht, Kleingarten und Jagd gelten eigene Vorschriften zu Laufzeit, Kündigung und Anzeigepflichten. Prüfen Sie diese vor Abschluss.