Protokoll der Sicherheitsunterweisung
UNTERWEISUNGSPROTOKOLL
Anwesend: Maria Huber (Sicherheitsvertrauensperson) und Thomas Berger.
Gegenstand: Unterweisung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Feststellungen
Fluchtwege, Erste Hilfe, Brandschutz, Arbeitsstoffe, persönliche Schutzausrüstung
Verwendete Unterlagen: Betriebsanweisungen Nr. 3 und 7, Sicherheitsdatenblätter
Bemerkungen: Der Mangel am Parkett wird bis zum 30.11.2026 behoben.
Beide Seiten bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Feststellungen. Jede Seite erhält ein Exemplar.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Feststellungen
Über dieses Dokument
Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach regelmäßig zu wiederholen (§14 ASchG). Nur das unterschriebene Protokoll beweist, dass sie stattgefunden hat; nach einem Unfall sieht das Arbeitsinspektorat es zuerst.