Einwilligung des Nachbarn zur Grenzbebauung
EINWILLIGUNGdes Nachbarn zur Grenzbebauung
Ich, Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, willige gegenüber Beispiel GmbH in der Errichtung des genannten Bauwerks an der gemeinsamen Grundstücksgrenze ein.
Umfang der Einwilligung: genauer Umfang und Zweck der Verwendung.
Die Einwilligung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2027.
Die Einwilligung ist freiwillig. Ich kann sie jederzeit in Textform widerrufen, ohne dass mir daraus Nachteile entstehen. Durch den Widerruf wird die bis dahin erfolgte Verarbeitung nicht unrechtmäßig.
Unterschrift
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Die Zustimmung des Nachbarn ersetzt keine Baubewilligung; die Bauordnungen sind Landesrecht und unterscheiden sich erheblich. Für dauerhafte Wirkung gegenüber Rechtsnachfolgern ist eine Dienstbarkeit im Grundbuch nötig.