Einwilligung des Nachbarn zum Baumschnitt
EINWILLIGUNGdes Nachbarn zum Baumschnitt
Ich, Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, willige gegenüber Beispiel GmbH in dem Rückschnitt beziehungsweise der Entfernung des genannten Baumes ein.
Umfang der Einwilligung: genauer Umfang und Zweck der Verwendung.
Die Einwilligung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2027.
Die Einwilligung ist freiwillig. Ich kann sie jederzeit in Textform widerrufen, ohne dass mir daraus Nachteile entstehen. Durch den Widerruf wird die bis dahin erfolgte Verarbeitung nicht unrechtmäßig.
Unterschrift
Über dieses Dokument
Wurzeln und Äste, die vom Nachbargrundstück herüberragen, dürfen fachgerecht und unter Schonung der Pflanze entfernt werden (§422 ABGB). Daneben gelten Baumschutzverordnungen der Gemeinden; in Wien schützt das Wiener Baumschutzgesetz auch Bäume auf Privatgrund.