Social-Media-Richtlinie
Muster GmbH
Industriestraße 3, 4020 Linz
SOCIAL-MEDIA-RICHTLINIEÄußerungen in sozialen Netzwerken
Geltungsbereich: alle Dienstnehmer.
Regelungen
Private Äußerungen bleiben privat, keine Betriebsgeheimnisse und keine Aufnahmen aus dem Betrieb, Trennung von privater und dienstlicher Rolle, Zuständigkeit für Firmenkonten
Diese Anordnung tritt mit der Bekanntgabe in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Verstöße können dienstrechtliche Folgen haben.
Unterschrift der Geschäftsführung
- Regelungen
Über dieses Dokument
Private Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt; eine Grenze ist erst bei Vertrauensunwürdigkeit oder Verletzung der Treuepflicht erreicht, die eine Entlassung nach §27 AngG rechtfertigen kann. Die Richtlinie soll diese Grenze beschreiben, nicht das Netz verbieten.