Vollmacht für die Kfz-Zulassung
VOLLMACHTfür die Kfz-Zulassung
Ich, Maria Schneider, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 10827 Berlin, bin Halter des nachstehend bezeichneten Fahrzeugs.
Ich bevollmächtige Thomas Weber, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindenweg 4, 80331 München, mich in Zulassungsangelegenheiten dieses Fahrzeugs zu vertreten.
Fahrzeug
Fahrzeug: VW Golf VII, 1.4 TSI. Fahrzeug-Identifizierungsnummer: WVWZZZ1KZAW123456.
Bisheriges Kennzeichen: B-XY 1234.
Umfang der Vollmacht
Die Vollmacht umfasst: Anmeldung des Fahrzeugs einschließlich Entgegennahme der Kennzeichen und Papiere. Sie berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen und Unterlagen.
Sie gilt gegenüber der Zulassungsstelle Berlin-Lichtenberg.
Die Vollmacht gilt für diesen Vorgang und kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Halters
- Fahrzeug
- Umfang der Vollmacht
Über dieses Dokument
Wer sein Fahrzeug nicht selbst bei der Zulassungsstelle anmelden kann, schickt eine bevollmächtigte Person. Neben der Vollmacht werden dort regelmäßig Ausweis des Halters, Zulassungsbescheinigung, eVB-Nummer und SEPA-Mandat verlangt.
Prüfen Sie vorab die Liste Ihrer Zulassungsstelle: die Anforderungen unterscheiden sich von Ort zu Ort.