Werkvertrag
WERKVERTRAG
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Auftraggeber,
und Bau Weber GmbH, Industriestraße 3, 10115 Berlin, nachfolgend Auftragnehmer.
1. Werk
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung folgenden Werks: Verlegen von 48 m² Parkett im Erdgeschoss einschließlich Sockelleisten.
Das Material stellt der Auftraggeber bereit.
2. Termin
Das Werk ist bis zum 15.12.2026 fertigzustellen.
3. Vergütung
Die Vergütung beträgt 3600 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und wird wie folgt gezahlt: 50 Prozent bei Beginn, der Rest nach Abnahme.
4. Abnahme
Nach Fertigstellung nimmt der Auftraggeber das Werk ab. Die Abnahme wird schriftlich festgehalten; wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme. Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig.
5. Mängel
Zeigt sich ein Mangel, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Die gesetzlichen Mängelansprüche bleiben unberührt.
Unterschrift Auftraggeber
Unterschrift Auftragnehmer
- Werk
- Termin
- Vergütung
- Abnahme
- Mängel
Über dieses Dokument
Beim Werkvertrag ist der Erfolg geschuldet. Entscheidend ist die Abnahme: mit ihr wird die Vergütung fällig, beginnt die Verjährung der Mängelansprüche und geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.