Vertrag über Lohnbuchhaltung
DIENSTLEISTUNGSVERTRAGLohnbuchhaltung
zwischen Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Auftraggeber,
und Anbieter Beispiel, Industriestraße 3, 80339 München, nachfolgend Auftragnehmer.
1. Leistung
Der Auftragnehmer erbringt die folgende Leistung: Monatliche Entgeltabrechnung für zwölf Beschäftigte, Meldungen zur Sozialversicherung, Bescheinigungen. Ort der Leistung: Lindenweg 4, 80331 München.
2. Vergütung
Die Vergütung beträgt: 14 Euro je Abrechnung und Monat. Sie ist nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums und Rechnungstellung innerhalb von vierzehn Tagen zu zahlen. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers erbracht und gesondert vergütet.
3. Termine
Die Leistung beginnt am 01.12.2026 und ist bis zum 20.12.2026 zu erbringen. Absehbare Verzögerungen teilt der Auftragnehmer unverzüglich mit.
4. Pflichten der Parteien
Der Auftraggeber stellt den Zugang und die erforderlichen Auskünfte rechtzeitig bereit. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung fachgerecht, stellt eigenes Werkzeug und beachtet die anerkannten Regeln der Technik.
5. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Beide Parteien haben je eine Ausfertigung erhalten.
Unterschrift Auftraggeber
Unterschrift Auftragnehmer
- Leistung
- Vergütung
- Termine
- Pflichten der Parteien
- Laufzeit und Kündigung
- Schlussbestimmungen
Über dieses Dokument
Die Abrechnung verarbeitet besonders sensible Daten. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht, kein Zusatz.
Beim Dienstvertrag wird die Tätigkeit geschuldet, nicht der Erfolg: es gibt keine Abnahme und keine Gewährleistung für ein Ergebnis. Dafür ist die Vergütung unabhängig davon fällig, ob das gewünschte Ziel eintritt.
Halten Sie den Leistungsumfang so genau fest, dass eine zusätzliche Leistung erkennbar ist. Daran entscheidet sich später jeder Streit über Nachträge.