Verpfändungsvertrag
VERPFÄNDUNGSVERTRAG
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Verpfänder,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Pfandgläubiger.
1. Gegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist: Verpfändung eines beweglichen Gegenstands zur Sicherung einer Forderung.
2. Betrag
Es geht um: gesicherte Forderung 4.000 Euro.
3. Bedingungen
Der Gegenstand wird dem Pfandgläubiger übergeben und nach vollständiger Tilgung zurückgegeben
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Verpfänder
Unterschrift Pfandgläubiger
- Gegenstand
- Betrag
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Das Pfandrecht an beweglichen Sachen entsteht erst mit der Übergabe (§1205 BGB). Ohne Besitzwechsel ist die Sicherungsübereignung der richtige Weg.