Tauschvertrag
TAUSCHVERTRAG
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand der Partei 1
Partei 1 gibt: Notebook Marke Beispiel, Seriennummer SN-442.
2. Gegenstand der Partei 2
Partei 2 gibt: Fotokamera Marke Beispiel, Seriennummer FC-119.
3. Übergabe
Übergabe am 20.10.2026, beide Gegenstände gebraucht und funktionsfähig. Für den Tausch gelten die Vorschriften über den Kauf entsprechend; jede Partei gilt hinsichtlich ihres Gegenstands als Verkäufer.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand der Partei 1
- Gegenstand der Partei 2
- Übergabe
Über dieses Dokument
Beim Tausch gelten die Kaufvorschriften entsprechend (§480 BGB). Zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, nicht aber für arglistig verschwiegene Mängel.