Sicherungsübereignung
SICHERUNGSÜBEREIGNUNGSVERTRAG
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Sicherungsgeber,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Sicherungsnehmer.
1. Gegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist: Sicherungsübereignung eines Fahrzeugs zur Sicherung eines Darlehens.
2. Betrag
Es geht um: gesicherte Forderung 9.000 Euro.
3. Bedingungen
Der Sicherungsgeber behält den Besitz und darf das Fahrzeug nutzen; die Zulassungsbescheinigung Teil II wird übergeben
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Sicherungsgeber
Unterschrift Sicherungsnehmer
- Gegenstand
- Betrag
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Anders als beim Pfandrecht bleibt die Sache beim Schuldner. Die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt nicht das Eigentum, erschwert aber den Weiterverkauf. Bestimmen Sie den Sicherungsgegenstand so genau, dass er zweifelsfrei feststeht.