Partnerschaftsvertrag
PARTNERSCHAFTSVERTRAG
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Partnerin oder Partner 1,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Partnerin oder Partner 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Regelung der Verhältnisse in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
2. Gemeinsame Kosten
Die laufenden Kosten werden getragen wie folgt: Miete und Haushaltskosten je zur Hälfte.
3. Vermögen und Trennung
Jeder behält sein Vermögen; gemeinsam angeschaffte Gegenstände werden hälftig geteilt oder ausgezahlt
4. Weitere Vereinbarungen
Für den Fall der Trennung gilt zur Wohnung: Die Wohnung übernimmt die Partei, die den Mietvertrag unterschrieben hat. Jede Partei trägt ihre eigenen Verbindlichkeiten.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partnerin oder Partner 1
Unterschrift Partnerin oder Partner 2
- Gegenstand
- Gemeinsame Kosten
- Vermögen und Trennung
- Weitere Vereinbarungen
Über dieses Dokument
Für nichteheliche Lebensgemeinschaften gibt es kein gesetzliches Güterrecht, keinen Versorgungsausgleich und kein Erbrecht. Alles, was gelten soll, muss vereinbart werden. Regelungen über Immobilien und über nachpartnerschaftlichen Unterhalt bedürfen der notariellen Beurkundung.