Mietvertrag Jagdpacht
MIETVERTRAGJagdpacht
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Vermieter,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Mieter.
1. Mietsache
Vermietet wird Gartenstraße 7, 10115 Berlin: Jagdbezirk Beispiel, 240 ha, Niederwild.
2. Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.2026.
Umfang: Einzeljagd, zwei Begehungsscheine, Abschussplan nach behördlicher Vorgabe. Der Pächter weist einen gültigen Jagdschein und eine Jagdhaftpflichtversicherung nach. Der Vertrag ist der unteren Jagdbehörde anzuzeigen; die Mindestpachtdauer ist gesetzlich geregelt.
3. Miete
Die Grundmiete beträgt 1.800 Euro monatlich, die Nebenkostenvorauszahlung 180 Euro. Zahlung bis zum dritten Werktag des Monats.
4. Kaution
Der Mieter leistet eine Sicherheit von 2550 Euro, zahlbar in bis zu drei Monatsraten.
5. Instandhaltung
Die Instandhaltung obliegt dem Vermieter. Der Mieter behandelt die Mietsache schonend und zeigt Schäden unverzüglich an.
Unterschrift Vermieter
Unterschrift Mieter
- Mietsache
- Mietzeit
- Miete
- Kaution
- Instandhaltung
Über dieses Dokument
Die Pacht unterscheidet sich von der Miete durch das Recht, die Früchte zu ziehen: der Pächter darf die Sache nicht nur nutzen, sondern auch ihren Ertrag behalten.
Für Landpacht, Kleingarten und Jagd gelten eigene Vorschriften zu Laufzeit, Kündigung und Anzeigepflichten. Prüfen Sie diese vor Abschluss.