Kaufvertrag unter Verwandten
KAUFVERTRAGüber unter Verwandten
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Verkäufer,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Käufer.
1. Kaufgegenstand
Der Verkäufer verkauft dem Käufer: Pkw, Erstzulassung 2016, 96.000 km.
2. Kaufpreis und Zahlung
Der Kaufpreis beträgt 4.000 Euro. Die Zahlung erfolgt: bar bei Übergabe.
3. Übergabe und Eigentumsübergang
Die Übergabe erfolgt am 14.11.2026. Das Eigentum geht mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Übergabe auf den Käufer über. Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
4. Zustand und Gewährleistung
Der Kaufgegenstand ist gebraucht. Zustand und bekannte Mängel: gepflegter Zustand, Scheckheft gepflegt. Der Käufer hatte Gelegenheit, den Kaufgegenstand zu prüfen.
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und nicht für arglistig verschwiegene Mängel.
5. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Beide Parteien haben je eine Ausfertigung erhalten.
Unterschrift Verkäufer
Unterschrift Käufer
- Kaufgegenstand
- Kaufpreis und Zahlung
- Übergabe und Eigentumsübergang
- Zustand und Gewährleistung
- Schlussbestimmungen
Über dieses Dokument
Unter Verwandten wird oft weit unter Wert verkauft. Das ist zulässig, kann aber als gemischte Schenkung gelten: die Differenz zum Verkehrswert zählt dann zur Schenkung und kann Schenkungsteuer auslösen oder bei einer späteren Erbauseinandersetzung angerechnet werden. Halten Sie den Preis und den ungefähren Verkehrswert schriftlich fest.
Der Ausschluss der Gewährleistung wirkt nur zwischen Privatpersonen. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, ist der Ausschluss unwirksam (§476 BGB), und es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Beschreiben Sie den Gegenstand so genau, dass er unverwechselbar ist, und halten Sie bekannte Mängel fest. Wer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss. Der Vertrag wird zweimal ausgedruckt und von beiden unterschrieben.