Kaufvertrag über Brennholz
KAUFVERTRAGüber über Brennholz
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Verkäufer,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Käufer.
1. Kaufgegenstand
Der Verkäufer verkauft dem Käufer: 12 Raummeter Buche, ofenfertig auf 33 cm, zwei Jahre gelagert.
Die Lieferung erfolgt frei Grundstück des Käufers; das Abladen übernimmt der Käufer.
2. Kaufpreis und Zahlung
Der Kaufpreis beträgt 1.140 Euro. Die Zahlung erfolgt: bar bei Übergabe.
3. Übergabe und Eigentumsübergang
Die Übergabe erfolgt am 14.11.2026. Das Eigentum geht mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Übergabe auf den Käufer über. Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
4. Zustand und Gewährleistung
Der Kaufgegenstand ist gebraucht. Zustand und bekannte Mängel: lufttrocken, Restfeuchte unter 20 Prozent. Der Käufer hatte Gelegenheit, den Kaufgegenstand zu prüfen.
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und nicht für arglistig verschwiegene Mängel.
5. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Beide Parteien haben je eine Ausfertigung erhalten.
Unterschrift Verkäufer
Unterschrift Käufer
- Kaufgegenstand
- Kaufpreis und Zahlung
- Übergabe und Eigentumsübergang
- Zustand und Gewährleistung
- Schlussbestimmungen
Über dieses Dokument
Vereinbaren Sie das Maß eindeutig: Raummeter, Schüttraummeter und Festmeter bezeichnen unterschiedliche Mengen. Das ist bei Brennholz der häufigste Streitpunkt.
Der Ausschluss der Gewährleistung wirkt nur zwischen Privatpersonen. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, ist der Ausschluss unwirksam (§476 BGB), und es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Beschreiben Sie den Gegenstand so genau, dass er unverwechselbar ist, und halten Sie bekannte Mängel fest. Wer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss. Der Vertrag wird zweimal ausgedruckt und von beiden unterschrieben.