Vergleich
VERGLEICH
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Partei 2.
1. Streitgegenstand
Die Parteien streiten über: Streit über Mängel der Parkettverlegung im Objekt Hauptstraße 12.
2. Vergleichsbetrag
Zur Beilegung zahlt Partei 1 an Partei 2 1500 Euro.
3. Erledigung
Mit Zahlung sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Sachverhalt erledigt. Die Parteien verzichten auf weitere Ansprüche aus diesem Sachverhalt.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Streitgegenstand
- Vergleichsbetrag
- Erledigung
Über dieses Dokument
Der Vergleich beendet den Streit durch gegenseitiges Nachgeben. Die Erledigungsklausel ist der wichtigste Satz: sie bestimmt, was endgültig vom Tisch ist.