Schlichtungsvereinbarung
SCHLICHTUNGSVEREINBARUNG
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Anrufung einer Schlichtungsstelle vor einem Gerichtsverfahren.
2. Leistung
Vereinbart wird: Kosten nach der Gebührenordnung der Stelle.
3. Bedingungen
Die Beteiligten rufen vor einer Klage die genannte Schlichtungsstelle an und wirken an dem Verfahren mit.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
In einigen Bundesländern ist ein Schlichtungsversuch bei Nachbarstreit und geringen Streitwerten ohnehin Voraussetzung der Klage. Die Vereinbarung macht den Weg verbindlich.