Nachbarschaftsvereinbarung
NACHBARSCHAFTSVEREINBARUNG
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Gemeinsame Nutzung und Pflege der Grenzeinrichtungen.
2. Leistung
Vereinbart wird: Kosten je zur Hälfte.
3. Bedingungen
Hecke und Zaun werden gemeinsam gepflegt; die Höhe der Hecke wird auf 1,80 Meter begrenzt. Die Vereinbarung gilt auch für Rechtsnachfolger, soweit sie ihr beitreten.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Eine schuldrechtliche Vereinbarung bindet nur die Beteiligten, nicht automatisch spätere Eigentümer. Soll die Regelung dauerhaft gelten, ist eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch der sichere Weg.