Ablösevereinbarung
ABLÖSEVEREINBARUNG
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Übernahme der Einbauküche und der Markise durch den Nachmieter.
2. Leistung
Vereinbart wird: Ablösebetrag 1.400 Euro, fällig bei Übergabe.
3. Bedingungen
Die Gegenstände gehen mit Zahlung in das Eigentum des Übernehmers über. Der Vermieter ist über die Vereinbarung informiert und erhebt keine Einwände.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Steht der Ablösebetrag in einem auffälligen Missverhältnis zum Zeitwert, ist die Vereinbarung insoweit nichtig und der übersteigende Teil zurückzuzahlen. Halten Sie den Zeitwert fest.