Mieterhöhung
Anna Krüger
Lindenweg 4, 80331 München
Thomas Weber, Mieter
Gartenstraße 7, 10115 Berlin
MITTEILUNGMieterhöhung
Wohnung: Gartenstraße 7, 2. OG rechts
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die Miete anpasse. Neue Grundmiete: 920 Euro, wirksam ab dem 01.12.2026.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Mitteilung und die Umsetzung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Über dieses Dokument
Die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist zu begründen, etwa mit Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten (§558a BGB). Ohne Begründung ist das Verlangen unwirksam.
Der Mieter hat eine Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang. Zwischen zwei Erhöhungen müssen zwölf Monate liegen, und die Kappungsgrenze ist zu beachten.