Rückforderung der Mietkaution
Thomas Weber
Lindenweg 4, 80331 München
Thomas Weber
Lindenweg 4, 80331 München
ZAHLUNGSAUFFORDERUNGRückzahlung der Mietkaution
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Mietverhältnis über die Wohnung Gartenstraße 7, 10115 Berlin endete am 31.07.2026. Die Wohnung wurde übergeben und abgenommen. Die von mir gezahlte Kaution von 480,00 Euro ist bis heute nicht zurückgezahlt worden.
Ich fordere Sie auf, die Kaution einschließlich Zinsen bis zum 31.10.2026 auf das Konto DE02 1203 0000 0000 2020 51 zu überweisen.
Sollten Sie einen Teil der Kaution einbehalten wollen, bitte ich um eine nachvollziehbare Abrechnung mit Belegen. Ein Einbehalt allein für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung ist nur in Höhe des zu erwartenden Nachzahlungsbetrages zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Über dieses Dokument
Dem Vermieter steht nach dem Auszug eine angemessene Prüffrist zu; in der Rechtsprechung gelten drei bis sechs Monate als üblich. Danach ist die Kaution fällig.
Fordern Sie die Abrechnung mit Belegen: ein pauschaler Einbehalt ohne Begründung ist nicht zulässig.