Hausordnung

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Maria SchneiderHauptstraße 12, 10827 Berlin

HAUSORDNUNGfür das Objekt Gartenstraße 7, 10115 Berlin

Diese Hausordnung gilt für alle Bewohner und Besucher des Objekts. Sie wird Bestandteil des Mietvertrages, soweit sie ihm beigefügt ist. Wesentliche Pflichten aus dem Mietvertrag kann sie nicht ändern oder erweitern.

1. Ruhezeiten und Lärm

Vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück ist zu unterlassen. Besondere Rücksicht gilt von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 6.00 Uhr. Radio, Fernsehen und Musikanlagen sind in dieser Zeit auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Musizieren ist außerhalb der Ruhezeiten erlaubt und soll zwei Stunden am Tag nicht überschreiten. Laute Hausarbeiten, Bohren und Hämmern finden werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr statt. Eine Feier aus besonderem Anlass kündigen Sie den Nachbarn rechtzeitig an; von der Nachtruhe entbindet die Ankündigung nicht.

Geräusche aus dem üblichen Spielen von Kindern sind zumutbar und kein Verstoß gegen diese Hausordnung.

2. Kinder und Spielflächen

Kinder dürfen auf den dafür vorgesehenen Flächen, im Hof und auf der Wiese spielen. Aus Sicherheitsgründen gilt das nicht für Keller, Tiefgarage, Aufzug und Heizungsräume. Für die Sauberkeit der Spielfläche sorgen die Eltern der dort spielenden Kinder; Spielzeug wird nach dem Spielen weggeräumt.

3. Sicherheit und Fluchtwege

Haus-, Keller- und Hoftüren bleiben von 22.00 bis 6.00 Uhr geschlossen. Treppenhäuser, Flure und Hauseingänge sind Fluchtwege und bleiben frei; Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle dürfen abgestellt werden, solange sie den Fluchtweg nicht versperren.

Feuergefährliche und leicht entzündliche Stoffe dürfen in Keller und Dachboden nicht gelagert werden. Das Grillen mit Holzkohle auf Balkonen und Loggien ist nicht gestattet.

Zum Grillen steht zur Verfügung: Grillplatz hinter dem Haus, Nutzung bis 22.00 Uhr.

Undichte Gas- und Wasserleitungen sowie andere Schäden sind sofort dem Vermieter und im Notfall dem Versorgungsunternehmen zu melden. Wer Gasgeruch bemerkt, betritt den Raum nicht mit offenem Licht, schaltet kein elektrisches Gerät ein, öffnet die Fenster und schließt den Hauptabsperrhahn.

Keller-, Dachboden- und Treppenhausfenster bleiben in der kalten Jahreszeit geschlossen; Dachfenster werden bei Regen und Sturm verriegelt.

4. Reinigung, Müll und Winterdienst

Haus und Grundstück sind sauber zu halten. Wer eine Verunreinigung verursacht, beseitigt sie unverzüglich.

Für die Reinigung von Treppenhaus, Zugangswegen und Hof gilt folgender Plan: wöchentlich im Wechsel nach Aushang im Treppenhaus.

Hausmüll gehört in die vorgesehenen Behälter, getrennt nach den Vorgaben der Gemeinde. Sondermüll und Sperrgut werden gesondert entsorgt und nicht im Hof oder im Keller abgestellt. Räum- und Streupflicht auf Gehwegen richtet sich nach der Satzung der Gemeinde und nach dem Mietvertrag.

5. Lüften und Heizen

Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften, am besten durch kurzes Öffnen der Fenster bei weit geöffnetem Flügel. Dauerhaft gekippte Fenster heizen die Fassade und begünstigen Schimmel. Feuchte Luft aus Küche und Bad wird nicht in das Treppenhaus gelüftet.

Die Wohnung ist so zu heizen, dass Frost- und Feuchtigkeitsschäden nicht entstehen. Bei längerer Abwesenheit in der Heizperiode ist dafür Vorsorge zu treffen.

6. Balkon, Fenster und Außenflächen

Blumenkästen sind sicher zu befestigen. Beim Gießen darf kein Wasser an der Fassade herunterlaufen oder auf Fenster und Balkone der Nachbarn tropfen. Teppiche und Wäsche werden nicht aus dem Fenster und nicht über die Balkonbrüstung ausgeschüttelt. Das Füttern von Tauben ist nicht gestattet.

7. Fahrzeuge und Fahrräder

Motorisierte Fahrzeuge werden nicht auf Hof, Gehwegen und Grünflächen abgestellt. Auf dem Grundstück gilt Schrittgeschwindigkeit. Fahrzeuge dürfen auf dem Grundstück nicht gewaschen werden; Ölwechsel und Reparaturen sind dort nicht zulässig.

Fahrräder werden hier abgestellt: Fahrradkeller im Hofgebäude.

8. Haustiere

Haustiere sind so zu halten, dass Mitbewohner nicht belästigt und das Haus nicht beschädigt wird. In Treppenhaus, Hof und Gemeinschaftseinrichtungen bleiben sie unter Aufsicht; Verunreinigungen beseitigt der Halter sofort. Von Spielflächen für Kinder sind Hunde fernzuhalten. Ob die Haltung eines Hundes oder einer Katze erlaubt ist, richtet sich nach dem Mietvertrag, nicht nach dieser Hausordnung.

9. Gemeinschaftsräume

Waschküche, Trockenraum und andere Gemeinschaftsräume werden nach Absprache oder nach Plan genutzt und nach der Nutzung gereinigt. Sie dienen nicht als Lagerfläche.

10. Ergänzende Regeln und Geltung

Die Waschküche wird nach Plan genutzt, der Trockenraum bleibt frei von Lagergut

Diese Hausordnung gilt ab Bekanntgabe. Bei einem Verstoß wird der Bewohner zunächst abgemahnt. Die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag und aus dem Gesetz bleiben unberührt.

Berlin20.10.2026

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Deutschland · BGB9 FelderPDF · DOCXgeprüft 14.10.2026
Was im Dokument steht
  1. Ruhezeiten und Lärm
  2. Kinder und Spielflächen
  3. Sicherheit und Fluchtwege
  4. Reinigung, Müll und Winterdienst
  5. Lüften und Heizen
  6. Balkon, Fenster und Außenflächen
  7. Fahrzeuge und Fahrräder
  8. Haustiere
  9. Gemeinschaftsräume
  10. Ergänzende Regeln und Geltung
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Über dieses Dokument

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben im Haus. Sie wird Bestandteil des Mietvertrages, wenn sie ihm beigefügt ist, und gilt dann für alle Bewohner. Wesentliche Pflichten aus dem Mietvertrag kann sie nicht ändern, und eine bestehende Hausordnung kann der Vermieter nicht einseitig verschärfen.

Diese Vorlage ist ausgeschrieben: Ruhezeiten, Kinder, Sicherheit und Fluchtwege, Reinigung und Müll, Lüften und Heizen, Balkon, Fahrzeuge, Haustiere und Gemeinschaftsräume. Eigene Regeln ergänzen Sie im letzten Feld.

Zwei Punkte, die in vielen alten Hausordnungen falsch stehen: Kinderlärm aus üblichem Spielen ist zumutbar und kein Verstoß, und ein pauschales Verbot von Haustieren ist unwirksam. Beides ist hier berücksichtigt.