Vollmacht zur Erteilung der Prokura
VOLLMACHTzur Erteilung der Prokura
Ich, Maria Huber, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 8010 Graz, bevollmächtige
Thomas Berger, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindengasse 4, 1070 Wien,
als Prokurist alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt.
Die Prokura wird als Einzelprokura erteilt; der Prokurist zeichnet mit dem Zusatz ppa. Zur Veräußerung und Belastung von Liegenschaften ist er nur mit besonderer Ermächtigung befugt (§49 UGB).
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Die Prokura ist zum Firmenbuch anzumelden; die Anmeldung bedarf beglaubigter Unterschriften. Beschränkungen wirken nur im Innenverhältnis, gegenüber Dritten bleibt der gesetzliche Umfang des §49 UGB maßgeblich.
Die Handlungsvollmacht ist das schwächere, nicht eintragungspflichtige Gegenstück.