Vollmacht über den Tod hinaus für Bankgeschäfte
VOLLMACHTüber den Tod hinaus für Bankgeschäfte
Ich, Maria Huber, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 8010 Graz, bevollmächtige
Thomas Berger, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindengasse 4, 1070 Wien,
über das nachstehend bezeichnete Konto zu verfügen; die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus.
Sie bezieht sich auf das Konto AT02 1200 0100 1234 5678 und bleibt nach meinem Tod bis zum Widerruf durch die Erben wirksam.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Eine Vollmacht über den Tod hinaus hält die Angelegenheiten handlungsfähig, während das Verlassenschaftsverfahren läuft. Banken verlangen sie regelmäßig auf eigenem Formular.
Die Erben können sie widerrufen. Verfügungen zugunsten des Bevollmächtigten selbst sind gegenüber der Verlassenschaft rechenschaftspflichtig.