Mietvertrag Objektiv

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MIETVERTRAGüber Objektiv

Wien17.10.2026

zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Vermieter,

und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Mieter.

1. Mietsache

Vermietet wird: Zoomobjektiv 24 bis 70 mm, Blende 2,8. Der Mieter hat die Mietsache geprüft und übernimmt sie im vorgefundenen Zustand.

2. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt am 14.11.2026 und endet mit der Rückgabe am 16.11.2026. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung des Vermieters.

3. Miete und Kaution

Die Miete beträgt 40 Euro für die vereinbarte Mietzeit und ist bei Übergabe fällig. Der Mieter hinterlegt eine Kaution von 80 Euro, die nach beanstandungsfreier Rückgabe zurückgezahlt wird.

4. Pflichten des Mieters

Der Mieter behandelt die Mietsache sorgfältig, nutzt sie nur zum vertragsgemäßen Zweck und überlässt sie Dritten nicht ohne Zustimmung des Vermieters. Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zeigt er unverzüglich an und haftet dafür.

5. Rückgabe

Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Tag im Zustand der Übernahme; normale Abnutzung bleibt außer Betracht. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter die Miete für jeden weiteren angefangenen Tag.

6. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform. Beide Parteien haben je eine Ausfertigung erhalten.

Unterschrift Vermieter

Unterschrift Mieter

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Österreich · ABGB11 FelderPDF · DOCXgeprüft 14.10.2026
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  1. Mietsache
  2. Mietzeit
  3. Miete und Kaution
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  5. Rückgabe
  6. Schlussbestimmungen
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Laden Sie die Word-Datei herunter – darin lässt sich jeder Absatz bearbeiten, ergänzen oder streichen. Das PDF ist für den Ausdruck gedacht und nicht zum Bearbeiten.

Nein. Die Vorlage bildet den üblichen Aufbau des Dokuments ab und nennt die einschlägigen Vorschriften, kennt aber Ihren Fall nicht. Bei größeren Beträgen, Streit oder Fristen, die Sie nicht einschätzen können, lassen Sie den fertigen Text anwaltlich prüfen.

Über dieses Dokument

Die Miete einer beweglichen Sache unterliegt nicht dem MRG: Laufzeit, Entgelt und Kündigung sind frei vereinbar. Für Verbraucherverträge gelten die Grenzen des KSchG, insbesondere §15 KSchG bei einer Bindung über ein Jahr.

Halten Sie den Zustand bei der Übergabe fest, am besten mit Fotos und einem Übergabeprotokoll. Ohne diesen Nachweis lässt sich später nicht trennen, welcher Schaden vorher da war und welcher während der Mietzeit entstanden ist.

Die Kaution sichert genau diesen Fall ab. Sie ist nach der Rückgabe zurückzuzahlen, soweit keine Ansprüche bestehen.