Mietvertrag Kettensäge
MIETVERTRAGüber Kettensäge
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Vermieter,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Mieter.
1. Mietsache
Vermietet wird: Motorkettensäge 45 cm Schwert, Baujahr 2022. Der Mieter hat die Mietsache geprüft und übernimmt sie im vorgefundenen Zustand.
2. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt am 14.11.2026 und endet mit der Rückgabe am 16.11.2026. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung des Vermieters.
3. Miete und Kaution
Die Miete beträgt 30 Euro für die vereinbarte Mietzeit und ist bei Übergabe fällig. Der Mieter hinterlegt eine Kaution von 60 Euro, die nach beanstandungsfreier Rückgabe zurückgezahlt wird.
4. Pflichten des Mieters
Der Mieter behandelt die Mietsache sorgfältig, nutzt sie nur zum vertragsgemäßen Zweck und überlässt sie Dritten nicht ohne Zustimmung des Vermieters. Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zeigt er unverzüglich an und haftet dafür.
5. Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Tag im Zustand der Übernahme; normale Abnutzung bleibt außer Betracht. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter die Miete für jeden weiteren angefangenen Tag.
6. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform. Beide Parteien haben je eine Ausfertigung erhalten.
Unterschrift Vermieter
Unterschrift Mieter
- Mietsache
- Mietzeit
- Miete und Kaution
- Pflichten des Mieters
- Rückgabe
- Schlussbestimmungen
Über dieses Dokument
Die Miete einer beweglichen Sache unterliegt nicht dem MRG: Laufzeit, Entgelt und Kündigung sind frei vereinbar. Für Verbraucherverträge gelten die Grenzen des KSchG, insbesondere §15 KSchG bei einer Bindung über ein Jahr.
Halten Sie den Zustand bei der Übergabe fest, am besten mit Fotos und einem Übergabeprotokoll. Ohne diesen Nachweis lässt sich später nicht trennen, welcher Schaden vorher da war und welcher während der Mietzeit entstanden ist.
Die Kaution sichert genau diesen Fall ab. Sie ist nach der Rückgabe zurückzuzahlen, soweit keine Ansprüche bestehen.