Kaufvertrag Ladeneinrichtung
KAUFVERTRAGüber Ladeneinrichtung
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Verkäufer,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Käufer.
1. Kaufgegenstand
Der Verkäufer verkauft dem Käufer: Ladeneinrichtung: Theke, acht Regale, Kassentisch.
2. Kaufpreis und Zahlung
Der Kaufpreis beträgt 2.800 Euro. Die Zahlung erfolgt: bar bei Übergabe.
3. Übergabe und Eigentumsübergang
Die Übergabe erfolgt am 14.11.2026. Das Eigentum geht mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über; dieser Vertrag bildet dafür den Titel, die Übergabe den Modus. Mit der Übergabe geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
4. Zustand und Gewährleistung
Der Kaufgegenstand ist gebraucht. Zustand und bekannte Mängel: gepflegter Zustand, keine bekannten Mängel. Der Käufer hatte Gelegenheit, den Kaufgegenstand zu prüfen.
Die Gewährleistung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel und nicht für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften; die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
5. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Beide Parteien haben je eine Ausfertigung erhalten.
Unterschrift Verkäufer
Unterschrift Käufer
- Kaufgegenstand
- Kaufpreis und Zahlung
- Übergabe und Eigentumsübergang
- Zustand und Gewährleistung
- Schlussbestimmungen
Über dieses Dokument
Zwischen Privatpersonen darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, ist der Ausschluss unwirksam: die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt zwei Jahre ab Übergabe (§933 ABGB), und eine Verkürzung auf ein Jahr ist bei gebrauchten beweglichen Sachen nur durch ausdrückliche Einzelvereinbarung möglich (§9 KSchG).
Innerhalb des ersten Jahres wird vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war; danach trägt der Käufer die Beweislast. Gewährleistung und Garantie sind zweierlei: die Garantie ist freiwillig.
Beschreiben Sie den Gegenstand so genau, dass er unverwechselbar ist, und halten Sie bekannte Mängel fest. Wer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet trotz Ausschluss. Der Vertrag wird zweimal ausgedruckt und von beiden unterschrieben.