Vorsorgevollmacht
Maria Huber, geboren am 14.03.1949
Hauptstraße 12, 8010 Graz
VORSORGEVOLLMACHT
Gegenstand dieser Verfügung: Vertretung für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit.
Verfügung
Ich bevollmächtige die genannte Person, mich in den Bereichen Vermögenssorge, Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung zu vertreten, sobald ich die Entscheidungsfähigkeit verliere.
Dieses Dokument wird den benannten Personen zugänglich gemacht und bei Änderungen erneuert.
Unterschrift
- Verfügung
Über dieses Dokument
🔴 Die Vorsorgevollmacht muss vor einem Rechtsanwalt, Notar oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden. Wirksam wird sie erst mit der Eintragung des Vorsorgefalls, also mit dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit.
Dieser Entwurf bereitet den Termin vor. Ohne Eintragung im ÖZVV greift die Vollmacht in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten nicht.