Verbindliche Patientenverfügung
Maria Huber, geboren am 14.03.1949
Hauptstraße 12, 8010 Graz
PATIENTENVERFÜGUNG
Gegenstand dieser Verfügung: Ablehnung bestimmter medizinischer Behandlungen.
Verfügung
Ich lehne für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit folgende Behandlungen ab: künstliche Ernährung über eine Magensonde, Wiederbelebung bei fortgeschrittener unheilbarer Erkrankung, Dialyse.
Dieses Dokument wird den benannten Personen zugänglich gemacht und bei Änderungen erneuert.
Unterschrift
- Verfügung
Über dieses Dokument
🔴 Verbindlich wird die Patientenverfügung nur nach ärztlicher Aufklärung und Errichtung vor einem Rechtsanwalt, Notar, einer rechtskundigen Mitarbeiterin der Patientenanwaltschaft oder eines Erwachsenenschutzvereins (PatVG). Sie gilt acht Jahre und ist danach zu erneuern; die abgelehnten Behandlungen müssen konkret bezeichnet sein.
Dieser Entwurf bereitet den Termin vor. Eine Eintragung im Patientenverfügungsregister sorgt dafür, dass das Krankenhaus die Verfügung auch findet.