Verpflichtung auf das Datengeheimnis
Muster GmbH
Industriestraße 3, 4020 Linz
VERPFLICHTUNG AUF DAS DATENGEHEIMNIS
Bezug: Verpflichtung einer Mitarbeiterin.
Inhalt
Verpflichtung zur Geheimhaltung aller im Dienstverhältnis bekannt gewordenen personenbezogenen Daten, Geltung über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus, Belehrung über die Folgen.
Dieses Dokument ist Teil der Datenschutzdokumentation und wird bei Änderungen fortgeschrieben.
Unterschrift der verantwortlichen Stelle
- Inhalt
Über dieses Dokument
🔴 Das Datengeheimnis ist in Österreich gesetzlich eigens geregelt: Mitarbeiter dürfen Daten nur aufgrund einer ausdrücklichen Anordnung übermitteln und sind darüber zu belehren; die Verpflichtung wirkt nach dem Ende des Dienstverhältnisses weiter (§6 DSG). Eine deutsche Vertraulichkeitserklärung kennt diese Konstruktion nicht.