Regelung zum Rauchen und Dampfen
Muster GmbH
Industriestraße 3, 4020 Linz
REGELUNG ZUM RAUCHENRauchen im Betrieb
Geltungsbereich: gesamter Betrieb und Freiflächen.
Regelungen
Rauchverbot in allen Räumen und Fahrzeugen, Rauchen nur im gekennzeichneten Bereich hinter dem Lager, gleiche Regeln für E-Zigaretten, Pausenzeiten nach Vereinbarung
Diese Anordnung tritt mit der Bekanntgabe in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Verstöße können dienstrechtliche Folgen haben.
Unterschrift der Geschäftsführung
- Regelungen
Über dieses Dokument
In Arbeitsstätten und in der Gastronomie gilt ein generelles Rauchverbot; der Arbeitgeber hat Nichtraucher vor Tabakrauch zu schützen (§30 ASchG, Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz). Ein eigener Raucherraum ist nur unter engen Bedingungen zulässig.